Schlecht recherchiert, Bobo.
Hier gilt nämlich:
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog lfd. Nr. 137606
"Sie missachteten als Radfahrer das auch für Sie geltende Rotlicht der Lichtzeichenanlage für Fußgänger."
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat; § 3 Abs. 6 BKatV
Verwarnungsgeld: Regelsatz 25,00 Euro
...und ja, wenn die das für die Kreuzung Sophienstraße/Yorkstrasse eintreiben würden, dann wäre ich jeden Tag um mindestens 50 ? ärmer...
Hier gilt nämlich:
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog lfd. Nr. 137606
"Sie missachteten als Radfahrer das auch für Sie geltende Rotlicht der Lichtzeichenanlage für Fußgänger."
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat; § 3 Abs. 6 BKatV
Verwarnungsgeld: Regelsatz 25,00 Euro
...und ja, wenn die das für die Kreuzung Sophienstraße/Yorkstrasse eintreiben würden, dann wäre ich jeden Tag um mindestens 50 ? ärmer...