Gästebuch des edlen Jahrgangs

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4574 Torsten
schrieb am 24. März 2005 um 12:10
Schlecht recherchiert, Bobo.

Hier gilt nämlich:
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog lfd. Nr. 137606
"Sie missachteten als Radfahrer das auch für Sie geltende Rotlicht der Lichtzeichenanlage für Fußgänger."
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat; § 3 Abs. 6 BKatV

Verwarnungsgeld: Regelsatz 25,00 Euro


...und ja, wenn die das für die Kreuzung Sophienstraße/Yorkstrasse eintreiben würden, dann wäre ich jeden Tag um mindestens 50 ? ärmer...